Infos zur Kindertagespflege

Die Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte familiennahe und am Bedarf der Familien orientierte Betreuungsform für Kinder bis zum 14. Lebensjahr. Sie ist ein wichtiger Baustein zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und ist nicht nur im Hinblick auf die Betreuung, sondern auch auf die Erziehung und Bildung von Kindern bedeutsam. Die Förderung betrifft die soziale, emotionale und geistige Entwicklung des Kindes, wobei die individuellen Hintergründe des Kindes und seiner Familie Berücksichtigung erfahren sollen.
Kindertagespflege ist eine intensive, flexible und individuelle Betreuung des Kindes und wird von qualifizierten Tagespflegepersonen angeboten. Kindertagespflege kann ganztags oder für einen Teil des Tages, z. B. ergänzend zu den Betreuungszeiten in Kindergarten oder Schule erfolgen. Die Tagespflegeperson bietet die Betreuung entweder in ihren eigenen oder in externen angemieteten Räumlichkeiten an, geht aber auch in den Haushalt der Eltern.
Betriebe können Tagespflegepersonen zur Betreuung von Mitarbeiterkindern anstellen. Tagespflegepersonen sind meist selbständig tätig, können aber auch von Eltern angestellt werden.

Tagespflegepersonen müssen eine persönliche und fachliche Eignung haben, um verantwortungsbewusst auf die individuellen Bedürfnisse eines Kindes eingehen zu können. Sie müssen entsprechende gesundheitliche Voraussetzungen mitbringen und dürfen nicht vorbestraft sein. Sie  absolvieren einen Qualifizierungskurs um Kenntnisse z.B. in den Bereichen Pädagogik, Psychologie, Recht, Ernährung, Gesundheit zu erwerben.
Tagespflegeperson und Personensorgeberechtigte sprechen untereinander  erzieherische Belange, tägliche Betreuungszeit u.a. ab und arbeiten im Interesse des Kindes vertrauensvoll zusammen. Sie kooperieren mit dem Jugendamt.
Kindertagespflege kann selbst organisiert oder vom Jugendamt vermittelt werden.

Die Aufgaben des Jugendamtes im Hinblick auf die Tagespflege:

•    Hilfe bei der Suche nach Tagespflegepersonen
•    Akquise und Überprüfung von interessierten Tagespflegepersonen
•    Erteilung der Pflegeerlaubnis für Tagespflegepersonen
•    Beratung von Eltern  und Tagespflegepersonen
•    Ansprechpartner in allen Fragen der Kindertagespflege
•    Durchführung von Qualifizierungskursen
•    Finanzielle Förderung der Kindertagespflege

Sie suchen eine Tagespflegeperson oder haben Interesse Tagesmutter / Tagesvater zu werden? Dann sprechen Sie uns an.

Ihre Ansprechpartnerinnen:

Zuständig für die Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson und als pädagogische Fachberatung für die Kindertagespflege:

  • Frau Kathrin Klein
    Tel.: 0671 803-1557
    Fax: 0671 803-2557
    E-Mail senden

Zuständig für die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in der Kindertagespflege:

  • Frau Ines Schwan
    Tel.: 0671 803-1505
    Fax: 0671 803-1548
    E-Mail senden

Zuständig für die Berechnung der Kostenbeiträge und Gewährung der Geldleistung:

  • Frau Ines Schwan
    Tel.: 0671 803-1505
    Fax: 0671 803-1548
    E-Mail senden
     
  • Frau Kathrin Klemp
    Tel.: 0671 803-1580
    Fax: 0671 803-1548
    E-Mail senden
     
  • Allgemeine E-Mail-Adresse der Kindertagespflege im Landkreis Bad Kreuznach
    E-Mail senden

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