Umwelt- und Artenschutz

Besonderer Schutz für gefährdete Arten

Auch außerhalb von Schutzgebieten dürfen wildlebende Tiere und wildwachsende Pflanzen nicht ohne vernünftigen Grund verfolgt oder vernichtet werden. Für viele in ihrem Bestand gefährdete Arten gilt sogar ein besonderer Schutz.

Dieser Schutz umfasst bei Tieren auch deren Entwicklungsformen und Brutstätten; entsprechend geschützte Pflanzenarten dürfen nicht ausgerissen, ausgegraben oder auf andere Art beschädigt oder vernichtet werden. Über den unmittelbaren Schutz einzelner Arten hinaus sind deren charakteristische Lebensstätten (=Biotope) rechtlich gesichert, wie z.B. naturnahe Fließgewässer-Abschnitte, Felsfluren, Schluchtwälder, Fledermausquartiere. Ein wirksamer Schutz einzelner Arten ist oft nur dann möglich, wenn auch deren Lebensräume erhalten werden.
Es wird angestrebt, neben der Sicherung vorhandener arttypischer Biotope solche - wenn möglich- wiederherzustellen oder auch neu zu schaffen.

Möglichkeiten zur Ansiedlung bestimmter Tierarten

Wir informieren über Möglichkeiten, bestimmte Tierarten auszusiedeln, durch

  • Bereitstellung geeigneter Nisthilfen für Kleinvögel, Turmfalken, Eulen, aber auch für Fledermäuse und Insekten;
  • Verbesserung bzw. Neuanlage von Feucht- oder Trockenbiotopen als Lebensraum für Amphibien bzw. Reptilien;
  • Schaffung kleinräumiger Strukturen (Böschungen/Mulden) als Vegetationsinseln und Nistplatz für bodenbrütende Vogelarten;
  • Neuanlage von Obstbaumpflanzungen (Streuobst) als Lebensraum für Steinkauz und Grünspecht;
  • Extensivierung von Grünland hin zu blumenreichen Wiesen als Lebensraum für Schmetterlinge.

Wir kontrollieren die Verbreitung und den Bestand gefährdeter Tier- und Pflanzenarten im Nahegebiet, z. B. Wanderfalke, Schwarzkehlchen, Würfelnatter, Smaragdeidechse, Steppensattelschrecke; Schriftfarn, Holunderknabenkraut, Bocksriemenzunge, Küchenschelle oder Diptam. Weiter helfen wir bei Artbestimmungen und stellen Kontakte her zu Fachverbänden.

Ihre Ansprechpartner

  • Frau Christiane Passon (Verbandsgemeinde Rüdesheim)
    Tel.: 0671 803-1639
    E-Mail senden
  • Frau Sarah Herzog (Verbandsgemeinden Nahe-Glan, Kirner Land)
    Tel.: 0671 803-1829
    E-Mail senden
  • Herr Daniel Jacoby (Verbandsgemeinden Langenlonsheim-Stromberg, Bad Kreuznach sowie Stadt Bad Kreuznach) 
    Tel.: 0671 803-1638
    E-Mail senden