Freiwillige Zulassung von Elektrofahrzeugen (Mofa/Roller)

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • COC-Dokument, Allgemeine Betriebserlaubnis oder Einzelbetriebserlaubnis Gutachten gemäß §21 StVZO
  • Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen (z.B. TÜV), dass eine Beleuchtungseinrichtung für das hintere Kennzeichen gemäß §10 Abs. 6 Sätze 2 und 3 FZV besteht und dass nach §30c Absatz 1 StVZO aufgrund der Änderung des Umrisses des Fahrzeugs durch das Kennzeichen keine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu erwarten ist. Hierzu ist eine Vorführung des Fahrzeugs beim Sachverständigen erforderlich. Die Gebühr hierfür beträgt ca. 60 €

Weitere Voraussetzungen:

  • Es darf kein gültiges Versicherungskennzeichen für das Fahrzeug bestehen
  • Ausnahmegenehmigung zum Führen eines Kraftradkennzeichens oder eines verkleinerten zweizeiligen Kennzeichens (Leichtkraftradkennzeichen). Die Gebühr hierfür beträgt 120 €

Wir weisen darauf hin, dass Bundesumweltministerium sich für eine Streichung der THG-Prämie für Kleinkrafträder einsetzen wird.