Brand- und Katastrophenschutz

Auf Kreisebene

In Rheinland-Pfalz erfüllen die Landkreise und kreisfreien Städte als Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung ihre Aufgaben im Katastrophenschutz. Der Landkreis Bad Kreuznach setzen zur Erfüllung seiner Aufgaben in der Allgemeinen Hilfe und im Katastrophenschutz Hilfsorganisationen (Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), Deutsche Lebensrettungsgesellschaft (DLRG), Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Malteser Hilfsdienst (MHD); Technisches Hilfswerk (THW) sowie die örtlichen Feuerwehren) ein, die sich allgemein zur Mitwirkung bereit erklären.

Auf Gemeindeebene

In Rheinland-Pfalz erfüllen die Gemeinden bzw. die Verbandsgemeinden als Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung ihre Aufgaben im Feuerwehrwesen.

Auf Landesebene

Für den Katastrophenschutz im Frieden ist diese Befugnis gemäß Artikel 30 und 70 des Grundgesetzes den Ländern zugeordnet (zuständige Behörde: Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz MdI).

Auf Bundesebene

Der Schutz der Zivilbevölkerung im Verteidigungsfall ist gemäß Artikel 73 des Grundgesetzes Bundessache (zuständige Behörde: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe BBK).

Links:

Weiterführende Informationen im Internet

Website des Technischen Hilfswerks Bad Kreuznach

Informationen zur Selbsthilfe bei Notfällen wie Unwetter, Hochwasser etc.

Website des Kreisfeuerwehrverbands Bad Kreuznach e. V.

Ihre Ansprechpartner

  • Werner Hofmann
    Zimmer 317 im 3. OG
    Tel.: 0671/803-1670
    E-Mail senden
  • Martina Veith
    Zimmer 317 im 3. OG
    Tel.: 0671/803-1671
    E-mail senden
  • Anja Fischborn
    Zimmer 318 im 3. OG
    Tel.: 0671/803-1673
    E-mail senden

Fax: 0671/803-1675