Gebäude- und Wohnungszählung:
Bereits seit Anfang März – also bis zu 10 Wochen vor dem Zensusstichtag – bereiten die Statistischen Ämter der Länder den Versand für die Gebäude und Wohnungszählung vor. Aufgrund der großen Menge an Schreiben (ca. 23 Millionen bundesweit) müssen Druck und Versand der Versandmengen zeitlich gestreckt werden. Daher kann es auch vorkommen, dass Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnraum schon vor dem 15. Mai 2022 – dem Zensusstichtag – Post für die Gebäude- und Wohnungszählung erhalten. Der Online-Fragebogen für die GWZ wird bereits am 9. Mai für die Befragten zur Verfügung stehen.
Von Anfang September bis Ende November 2021 wurde die Vorbefragung der Gebäude- und Wohnungszählung durchgeführt. Befragt wurden dabei rund 3,1 Millionen auskunftspflichtige Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Verwaltungen von Wohnraum zu mehr als 3,5 Millionen Wohnobjekten.
Die Vorbefragung 2021 war eine vorbereitende Maßnahme der Gebäude- und Wohnungszählung 2022. Damit wurde die Qualität der Eigentümerdaten verbessert, die den Statistischen Ämtern der Länder aus verschiedenen Verwaltungsquellen nach Paragraf 12 des Gesetzes zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus vorliegen. Geklärt wurde u. a.: Ist der ermittelte Eigentümer oder die ermittelte Eigentümerin noch aktuell oder hat er die Immobilie verkauft? Wohnt die ermittelte Auskunftspflichtige noch an der Anschrift oder ist sie umgezogen? Damit wird sichergestellt, dass in der Gebäude- und Wohnungszählung 2022 zu jedem Wohnobjekt mindestens eine auskunftspflichtige Person befragt werden kann.
Die Ergebnisse der Vorbefragung 2021 zeigten, dass 6 % der Befragten einen neuen Eigentümer angaben, weil sie ihr Wohnobjekt verkauft hatten. Weitere 13 % der Befragten gaben eine geänderte Postanschrift an.
Eine weitere wichtige Maßnahme der Vorbefragung war die Umsetzung der Online First Strategie. Möglichst viele Meldungen sollten also über den Online-Fragebogen eingehen. Um dieses nachhaltige und ressourcenschonende Ziel zu erreichen, legte die Mehrheit der Statistischen Landesämter den Papierfragebogen erst dem Erinnerungsschreiben bei oder verzichtete ganz darauf. Der Rücklauf betrug bundesweit etwa 72 %. Die Rückmeldungen zeigen, dass der Online-Fragebogen sehr gut angenommen wurde: Insgesamt haben mehr als drei Viertel aller Befragten online gemeldet. Die Online Quote war besonders hoch, wenn beim ersten Versand kein Papierfragebogen beigelegt wurde. Diese wichtige Erkenntnis fließt in die Umsetzung der Hauptbefragung ein: Um bei der Hauptbefragung der Gebäude- und Wohnungs-zählung 2022 eine hohe Online Quote zu erhalten, erfolgt der erste Versand der Anschreiben zum Stichtag 15. Mai 2022 ohne Papierfragebogen
Weitere Informationen zur Gebäude- und Wohnungszählung finden Sie unter:
- https://www.statistik.rlp.de/de/gesellschaft-staat/zensus-2022/
- https://www.zensus2022.de/DE/Wer-wird-befragt/Gebaeude_und_Wohnungszaehlung.html
Hotline zur Gebäude- und Wohnungszählung: 02603 / 504-8000