Einbürgerung

Ja zur Einbürgerung

Aktuelle Informationen zum Einbürgerungsverfahren

11. März 2025. Durch Änderungen im Staatsbürgerschaftsrecht im Jahr 2024 kommt es aktuell zu längeren Wartezeiten beim Einbürgerungsverfahren. Die Kreisverwaltung bedauert die langen Wartezeiten im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens, die vor folgendem Hintergrund entstehen:

 

Durch die Neuregelung des Staatsbürgerschaftsrecht im vergangenen Jahr hat sich der Kreis der Einbürgerungsbewerber enorm verstärkt. Überdies besteht bei vielen Kunden, die die Ausländerbehörde im Kontext der neuen Regelung kontaktieren, ein hohes Informationsbedürfnis.

 

Wie die Kreisverwaltung insgesamt arbeitet auch die Ausländerbehörde unter dem Motto: „Service ist unsere Stärke“. Die sorgfältige und individuelle Beantwortung von Anfragen hat hier hohe Priorität und unterscheidet sie von anderen Behörden.

 

Die Ausländerbehörde / Einbürgerungsbehörde ist stets telefonisch und per E-Mail erreichbar. In den meisten Fällen erhalten Kunden spätestens binnen 48-72 Stunden eine Rückmeldung der zuständigen Sachbearbeitung.

 

Anträge auf Einbürgerung werden hier nicht nach Posteingang gesammelt und gestapelt; vielmehr können Unterlagen nur in Kombination mit einem Beratungsgespräch mit der zuständigen Sachbearbeitung abgegeben werden. In diesem Zeitfenster werden Antragsunterlagen gemeinsam unmittelbar gesichtet und besprochen sowie Fragen zum Verfahren beantwortet.

 

In der Regel ist es üblich, dass Einbürgerungen an festen Terminen (zwei bis viermal pro Jahr) durchgeführt werden. Je nach Zeitpunkt der Entscheidung und der nächsten anstehenden Einbürgerungsfeier entsteht hierdurch ein zeitlicher Versatz zwischen erfolgter abgeschlossener Prüfung des Antrages und der Übergabe der Einbürgerungsurkunde.

 

Dieser Zeitversatz führt im Alltag der Einbürgerungsbewerber zu einer Vielzahl von nachvollziehbaren Problemen. Die Kreisverwaltung hat sich daher entschlossen, diesen Zeitversatz durch persönliche Einzeleinbürgerung zu vermeiden. Die Einbürgerung erfolgt dann unmittelbar nach Abschluss der Prüfung durch die Sachbearbeitung. Mehrfach im Jahr erfolgt ergänzend eine Einladung zu einer gemeinsamen Feier und zum Austausch für alle zuletzt eingebürgerten Personen. Eine Umfrage unter den Einbürgerungsbewerbern hat ergeben, dass diese Vorgehensweise unserer Behörde durchgehend bevorzugt und gewünscht wird. Diesem Wunsch der Antragsteller kommt die Einbürgerungsbehörde auch nach.

 

Hiermit geht die Kreisverwaltung einen anderen Weg als viele Behörden. Die Rückmeldung ist positiv. Jedoch gestaltet sich dieser Weg auch viel personalintensiver als das standardisierte Verfahren anderer Behörden. Die Personalaufstockung vermag bislang noch nicht mit dem rasanten Anstieg der Einbürgerungszahlen Schritt zu halten. Der Fachkräftemangel kommt erschwerend hinzu. Die Kreisverwaltung arbeitet intensiv am Ausbau der Personalkapazitäten, um Terminvorlaufzeiten weiter zu verringern und die Mitarbeiter zu entlasten.

 

Nähre Informationen zur Änderung im Staatsangehörigkeitsrecht finden sich auf den Internetseiten des Ministeriums für Familie, Frauen, Kultur und Integration des Landes Rheinland-Pfalz: Startseite . Einbürgerung in Rheinland-Pfalz

 



Anspruch auf Einbürgerung

Anspruch auf Einbürgerung besteht, falls die folgenden Voraussetzungen vorliegen:

  • Sie haben seit fünf Jahren Ihren gewöhnlichen rechtmäßigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland
    (Diese Frist kann ggf. auch verkürzt werden z. B. bei deutschen Ehegatten, bei besonderen Integrationsleistungen.)
  • Sie besitzen zum Zeitpunkt der Einbürgerung ein unbefristetes Aufenthaltsrecht (z. B. eine Niederlassungserlaubnis) oder eine Aufenthaltserlaubnis gem. der Aufzählung in § 10 Abs. 1 Nr. 2 StAG oder sind freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger, Schweizer/Schweizerin.
  • Sie können den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Anspruch auf Leistungen oder der Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches bestreiten (Ausnahmen hiervon sind möglich).
  • Sie haben eine eigene Wohnung oder ein Unterkommen.
  • Sie besitzen ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache.
  • Sie haben Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland.
  • Sie wurden nicht wegen einer Straftat verurteilt.
  • Sie bekennen sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland

Team Einbürgerung

  • Tel.: 0671 803-1307 o. 1308
    Fax: 0671 803-1371

Gerne können Sie sich auch per E-Mail an unsere Einbürgerungsstelle wenden.


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