Atemschutzanlage Bad Kreuznach

Übung für den Notfall

Eine effektive Ausbildung in Umgang und Gebrauch der Atemschutzgeräte und realistische Wiederholungsübungen gewährleistet die sogenannte Atemschutzübungsanlage.

Nutzungsbedingungen der Anlage

Die Atemschutzübungsanlage kann dienstags und mittwochs ab 18 Uhr mit max. 10 Personen und samstags ab 9 Uhr mit max. 14 Personen zu Übungszwecken genutzt werden. Die Übungen sind vorher bei den unten genannten Ansprechpartnern anzumelden. Die Kreisausbilder sind angehalten, keine Ausbildung durchzuführen, wenn die Teilnehmerzahl von 6 Personen nicht erreicht wird.

Zur Teilnahme an der Übung dürfen nur Feuerwehrangehörige mit den entsprechenden Voraussetzungen, in dem Fall Atemschutztauglichkeit nach G 26, gemeldet werden. Die Atemschutzausrüstung ist mitzubringen. Persönliche Utensilien wie Duschzeug und Handtuch sind von den Teilnehmern ebenfalls mitzubringen. Ferner ist dafür zu sorgen, dass ein ausgebildeter Atemschutzgerätewart während des gesamten Übungsablaufes anwesend ist.

Für die Benutzung der Atemschutzübungsanlage durch Feuerwehren und Katastrophenschutzeinheiten außerhalb unseres Landkreises berechnen wir eine Gebühr von 50,00 € pro angefangener Stunde. Den Gesamtbetrag werden wir nach Durchführung der Übung anfordern.

Ihre Ansprechpartnerin

Frau Martina Veith
Tel.: 0671 803-1671
Fax: 0671 803-1675
Email senden
Zimmer: 318


Nutzungsbedingungen/Jahreskalender

  • Die Nutzungsbedingungen der Atemschutzübungsanlage können sie hier herunterladen (PDF-Datei, 326 KB).