Überwachung Kinder-Vorsorgeuntersuchungen

Jedes Kind hat ein Recht auf positive Entwicklung,
     Entfaltung und ein Höchstmaß an Gesundheit.

Die Pflicht der Eltern ist es, hierfür Sorge zu tragen.

Vororgeuntersuchungen bieten einen wichtigen Schutz
    vor gesundheitlichen Risiken und Krankheiten.

 

 

(Bildquelle: https://ccnull.de/foto/u-heft/1006286 / Lizenz: CC-BY 2.0 / Lizenzgeber: Tim Reckmann / Prüfcodeae7bc70a88b45048)

RechtsgrundlageLandeskinderschutzgesetz (LKindSchug)


Im Landeskinderschutzgesetz (LKindSchuG) wird das Wohl der Kinder in Deutschland geschützt und folgende Maßnahmen regelt. 

Vorsorgeuntersuchung Einladung & Rückmeldung

► Die Eltern erhalten über das ZfK (Zentrum für Kindervorsorge) eine schriftliche Einladung
     zur Vorsorgeuntersuchung ihres Kindes, inkl. Bestätigungsformular zur Abgabe beim Kinderarzt
► Die Eltern müssen beim Kinderarzt einen Termin vereinbaren
► Die Kinderarztpraxis versendet nach der durchgeführten Vorsorgeuntersuchung
     das Bestätigungsformular an die zentrale Meldestelle

Wenn die Meldezentrale keine Rückmeldung erhält

► Wird das Gesundheitsamt informiert und versendet den Eltern eine schrftliche Erinnerung
     an die ausstehende Vorsorgeuntersuchung
► Wenn nach einer Frist weiterhin keine Mitteilung der Eltern oder eine Bestätigung
     der Meldezentrale eingehen, hat das Gsundheitamt nach geltenden Gesetz "LKindSchuG"
     die Pflicht in bestimmten Fällen das Jugendamt einzuschalten


Kontakt

☏ 0671 803-1709    (Zentrale) • Fax 0671 803-1750 
☏ 0671 803-17073  Kirsten Heinzen (Mo-Fr. 7:30-12:00 Uhr) 
 LKindSchuG@kreis-badkreuznach.de


Informationen

► Übersicht Vorsorgeuntersuchungen (Baby, Kinder und Jugendliche)
► Impfkalender
► Kinderärzte/Kinderärztinnen Landkreis Bad Kreuznach