Landesgesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit (LKindSchuG)

Dieses Gesetz ist seit März 2008 in Rheinland-Pfalz in Kraft.
Der Gesetzgeber möchte durch eine verbesserte Wahrnehmung der Früherkennungsuntersuchungen (U-Untersuchungen) und durch früh einsetzende Förderung die Kindergesundheit stärken und zum Schutz der Kinder beitragen.

  • Die Eltern erhalten schriftlich eine Einladung zur nächsten U-Untersuchung des Kindes. 
  • Das beigefügte Bestätigungsformular wird nach der Untersuchung vom Arzt an eine zentrale Meldestelle weitergeleitet.
  • Sollte innerhalb einer Frist keine Bestätigung bei der Meldezentrale eingehen, wird das Gesundheitsamt informiert.
  • Die Mitarbeitenden des Gesundheitsamtes setzen sich schriftlich oder telefonisch mit den Eltern in Verbindung und wirken auf eine Inanspruchnahme der ausstehenden U-Untersuchung hin.

Nach dem geltenden LKindSchuG hat das Gesundheitsamt die Pflicht, in bestimmten Fällen das Jugendamt einzuschalten.


Vorsorgeuntersuchungen / Impfkalender