Überwachung Kinder-Vorsorgeuntersuchungen
Im März 2008 wurde das Landeskinderschutzgesetz (LKindSchug) verabschiedet, mit dem Ziel, Kindern einen möglichst guten Start ins Leben zu ermöglichen. Sie sollen gesund aufwachsen und vor Misshandlung und Vernachlässigung geschützt werden.
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► Rechtsgrundlage: Landeskinderschutzgesetz (LKindSchug)
Vorsorgeuntersuchung Einladung & Rückmeldung
► Die Eltern erhalten über das ZfK (Zentrum für Kindervorsorge) eine schriftliche Einladung
zur Vorsorgeuntersuchung ihres Kindes, inkl. Bestätigungsformular zur Abgabe beim Kinderarzt
► Die Eltern müssen beim Kinderarzt einen Termin vereinbaren
► Die Kinderarztpraxis versendet nach der durchgeführten Vorsorgeuntersuchung
das Bestätigungsformular an die zentrale Meldestelle
Wenn die Meldezentrale keine Rückmeldung erhält
► Wird das Gesundheitsamt informiert und versendet den Eltern eine schrftliche Erinnerung
an die ausstehende Vorsorgeuntersuchung
► Wenn nach einer Frist weiterhin keine Mitteilung der Eltern oder eine Bestätigung
der Meldezentrale eingehen, hat das Gsundheitamt nach geltenden Gesetz "LKindSchuG"
die Pflicht in bestimmten Fällen das Jugendamt einzuschalten
Kontakt
☏ 0671 803-1709 (Zentrale) • Fax 0671 803-1750
✉ LKindSchuG@kreis-badkreuznach.de
Informationen
► Übersicht Vorsorgeuntersuchungen (Baby, Kinder und Jugendliche)
► Impfkalender
► Kinderärzte/Kinderärztinnen Landkreis Bad Kreuznach