Überwachung Kinder-Vorsorgeuntersuchungen

Rechtsgrundlage

Landesgesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit (LKindSchuG)

Das 2008 in Kraft getretene Landesgesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit  (LKindSchuG) hat das Ziel, Kindern einen möglichst guten Start ins Leben zu ermöglichen. Kinder sollen gesund aufwachsen und vor Misshandlung und Vernachlässigung geschützt werden.

Der Gesetzgeber möchte durch eine verbesserte Wahrnehmung der Früherkennungsuntersuchungen (U-Untersuchungen) und durch früh einsetzende Förderung die Kindergesundheit stärken und zum Schutz der Kinder beitragen.

  • Die Eltern erhalten schriftlich eine Einladung zur nächsten U-Untersuchung des Kindes. 
  • Das beigefügte Bestätigungsformular wird nach der Untersuchung vom Arzt an eine zentrale Meldestelle weitergeleitet.
  • Sollte innerhalb einer Frist keine Bestätigung bei der Meldezentrale eingehen, wird das Gesundheitsamt informiert.
  • Die Mitarbeitenden des Gesundheitsamtes setzen sich schriftlich oder telefonisch mit den Eltern in Verbindung und wirken auf eine Inanspruchnahme der ausstehenden U-Untersuchung hin.

Nach dem geltenden LKindSchuG hat das Gesundheitsamt die Pflicht, in bestimmten Fällen das Jugendamt einzuschalten.


Vorsorgeuntersuchungen / Impfkalender