Landesgesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit (LKindSchuG)
Dieses Gesetz ist seit März 2008 in Rheinland-Pfalz in Kraft.
Der Gesetzgeber möchte durch eine verbesserte Wahrnehmung der Früherkennungsuntersuchungen (U-Untersuchungen) und durch früh einsetzende Förderung die Kindergesundheit stärken und zum Schutz der Kinder beitragen.
- Die Eltern erhalten schriftlich eine Einladung zur nächsten U-Untersuchung des Kindes.
- Das beigefügte Bestätigungsformular wird nach der Untersuchung vom Arzt an eine zentrale Meldestelle weitergeleitet.
- Sollte innerhalb einer Frist keine Bestätigung bei der Meldezentrale eingehen, wird das Gesundheitsamt informiert.
- Die Mitarbeitenden des Gesundheitsamtes setzen sich schriftlich oder telefonisch mit den Eltern in Verbindung und wirken auf eine Inanspruchnahme der ausstehenden U-Untersuchung hin.
Nach dem geltenden LKindSchuG hat das Gesundheitsamt die Pflicht, in bestimmten Fällen das Jugendamt einzuschalten.