Prüfungsfähigkeit

Eine Prüfungsunfähigkeit liegt vor, wenn die zu prüfende Leistungsfähigkeit des Prüflings durch eine Gesundheitsstörung erheblich beeinträchtigt oder gemindert ist.

Die amtsärztliche Begutachtung erfolgt, wenn durch die geltende Prüfungsordnung nachgewiesen wird, dass ein ärztliches Attest nicht ausreichend ist.