Bestandteile einer Amtsärztlichen Untersuchung

Die Einladung zur amtsärztlichen Untersuchung erfolgt schriftlich über das Gesundheitamt.
Zum diesem Termin bitte Personalausweis und Impfausweis mitbringen.
Amtsärztliche Untersuchungen unterscheidet sich nicht wesentlich von anderen ärztlichen Untersuchungen.

Gründe für amtsärztliche Untersuchungen:

  • Einstellungen, Verbeamtungen, Dienstfähigkeit, Arbeitssfähigkeit, Dienstunfall, Heilkur/Sanatorium, Beihilfeangelegenheiten im öffentlichen Dienst

  • Untersuchungen bei Sozialhilfeangelegenheiten (Hilfe zur Pflege, Eingliederungshilfe, Übernahme der Heimpflegekosten, Landesblindengeld, Landespflegegeld etc.)

  • gerichtsärztliche Untersuchungen (Haftfähigkeit, Verhandlungsfähigkeit, Schuldfähigkeit etc.)