Gründe für amtsärztliche Untersuchungen
► Einstellungen, Verbeamtungen, Dienstfähigkeit, Arbeitssfähigkeit, Dienstunfall, Heilkur/Sanatorium, Beihilfeangelegenheiten im öffentlichen Dienst
► Untersuchungen bei Sozialhilfeangelegenheiten (Hilfe zur Pflege, Eingliederungshilfe, Übernahme der Heimpflegekosten, Landesblindengeld, Landespflegegeld etc.)
► gerichtsärztliche Untersuchungen (Haftfähigkeit, Verhandlungsfähigkeit, Schuldfähigkeit etc.)
► Atteste bei Prüfungsunfähigkeit
Einladung und Durchführung
► Die Einladung zur amtsärztlichen Untersuchung erfolgt schriftlich über das Gesundheitamt
► Amtsärztliche Untersuchungen unterscheidet sich nicht wesentlich von anderen ärztlichen Untersuchungen
Wichtig: Zu diesem Termin bitte Personalausweis und Impfausweis mitbringen