Gründe für amtsärztliche Untersuchungen

► Einstellungen, Verbeamtungen, Dienstfähigkeit, Arbeitssfähigkeit, Dienstunfall, Heilkur/Sanatorium, Beihilfeangelegenheiten im öffentlichen Dienst

► Untersuchungen bei Sozialhilfeangelegenheiten (Hilfe zur Pflege, Eingliederungshilfe, Übernahme der Heimpflegekosten, Landesblindengeld, Landespflegegeld etc.)

► gerichtsärztliche Untersuchungen (Haftfähigkeit, Verhandlungsfähigkeit, Schuldfähigkeit etc.)

► Atteste bei Prüfungsunfähigkeit


Einladung und Durchführung

► Die Einladung zur amtsärztlichen Untersuchung erfolgt schriftlich über das Gesundheitamt

► Amtsärztliche Untersuchungen unterscheidet sich nicht wesentlich von anderen ärztlichen Untersuchungen

Wichtig:  Zu diesem Termin bitte Personalausweis und Impfausweis mitbringen