Schuleingangsuntersuchung

Gemäß § 11 der Schulordnung für öffentliche Grundschulen in Rheinland-Pfalz und entsprechend dem Schulgesetz ist die ärztliche Schuleingangsuntersuchung die einzige vom Gesetzgeber vorgeschriebene Pflichtuntersuchung aller Kinder eines Schuljahrganges.
Diese Aufgabe übernimmt der kinder- und jugendärztliche Dienst der Gesundheitsämter.


Kontakt

Tel. 0671 803-1709 
E-Mail senden  (seu@kreis-badkreuznach.de)


Durchführung der Untersuchung

Im Rahmen dieser Schuleingangsuntersuchungen wird Ihr Kind in Bezug auf Fähigkeiten in folgenden Bereichen standardisiert untersucht:

  • Seh- und Hörtest
  • Wahrnehmung
  • Interpretation
  • Aufmerksamkeit
  • Zählen
  • Mengenvergleich
  • Motorische Fähigkeiten (Fein- und Grobmotorik) und Koordination
  • Sprachliche Fähigkeiten
  • Artikulation
  • und weitere

Die Testungen erfolgen standardisiert, um einen Vergleich unter allen Kindern die im entsprechenden Jahrgang eingeschult werden, zu ermöglichen.


Förderkinder

Bei Kindern, bei denen im Rahmen eines Sonderpädagogischen Gutachtens durch eine Förderschule ein spezifischer Unterstützungsbedarf festgestellt wurde gibt der Arzt des Gesundheitsamtes zusätzlich eine Stellung zur Wegefähigkeit sowie zur allgemeinen körperlichen Leistungsfähigkeit ab. Das Ausmaß und die Art des spezifischen Förderbedarfs werden im Rahmen des Sonderpädagogischen Gutachtens durch die Förderschule festgestellt und festgelegt.