Gemäß § 11 der Schulordnung für öffentliche Grundschulen in Rheinland-Pfalz und entsprechend dem Schulgesetz ist die ärztliche Schuleingangsuntersuchung die einzige vom Gesetzgeber vorgeschriebene Pflichtuntersuchung aller Kinder eines Schuljahrgans.
Diese Aufgabe übernimmt der kinder- und jugendärztliche Dienst der Gesundheitsämter.

Weitere Informationen folgen demnächst!