Trink- und Badewasserüberwachung
Die Überwachungsaufgaben sind in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) unter Abschnitt 13 §§ 54-60 definiert.
Das Gesundheitsamt hat die gesetzliche Pflicht, Wassergewinnungs- und Wasserversorgungsanlagen regelmäßig zu überwachen.
Es werden regelmäßig die Wasserversorger auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und technischen Regeln überprüft.
Es finden regelmäßg Begehungen und Kontrollen der Bauwerke (Wasserwerke, Pumpwerke, Wasserbehälter und Verteilungsnetze) statt und Wasserproben entnommen, analysiert und bewertet.
Darüber hinaus berät das Gesundheitsamt Wasserversorger und Verbraucher in Belangen der Trinkwasserhygiene. Als Vollzugsbehörde kann das Gesundheitsamt in bestimmten Fällen Maßnahmen anordnen und/oder Bußgeldverfahren einleiten.