Trink- und Badewasserüberwachung

Die Überwachungsaufgaben sind in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) unter Abschnitt 13 §§ 54-60 definiert. Das Gesundheitsamt hat die gesetzliche Pflicht, Wassergewinnungs- und Wasserversorgungsanlagen regelmäßig zu überwachen.

  • Regelmäßige Überprüfung der Wasserversorger auf Einhaltung der gesetzli.Vorgaben und technischen Regeln
  • Regelmäßige Begehungen und Kontrollen der Bauwerke (Wasserwerke, Pumpwerke, Wasserbehälter und Verteilungsnetze)
  • Wasserprobenanalyse und Bewertung
  • Beratung der Wasserversorger und Verbraucher in Belangen der Trinkwasserhygiene

Liste der Trinkwasseruntersuchungsstellen
Nach § 39 Abs. 4 TrinkwV 2023 mit Sitz in Rheinland-Pfalz


Rechtsgrundlagen

► Infektionsschutzgesetz - IfSG § 37 
► Trinkwasserverordnung (TrinkwV)


Legionellen

► Mekblatt über  Legionellose und Pontiac-Fieber (Gesundheitsamt Bad Kreuznach)
► Empfehlungen für die Durchführung einer Gefährdungsanalyse (Umweltbundesamt)
► Trinkwasser aus dem Hahn (Umweltbundesamt)


Kontakt

Mario Maurer ► Telefon: 0671 803-1745 / E-Mail: mario.maurer@kreis-badkreuznach.de
Silke Hey       ► Telefon: 0671 803-1741 / E-Mail: silke.hey@kreis-badkreuznach.de