Trink- und Badewasserüberwachung
Die Überwachungsaufgaben sind in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) unter Abschnitt 13 §§ 54-60 definiert. Das Gesundheitsamt hat die gesetzliche Pflicht, Wassergewinnungs- und Wasserversorgungsanlagen regelmäßig zu überwachen.
► Regelmäßige Überprüfung der Wasserversorger auf Einhaltung der gesetzli.Vorgaben und technischen Regeln
► Regelmäßige Begehungen und Kontrollen der Bauwerke (Wasserwerke, Pumpwerke, Wasserbehälter und Verteilungsnetze)
► Wasserprobenanalyse und Bewertung
► Beratung der Wasserversorger und Verbraucher in Belangen der Trinkwasserhygiene
Rechtsgrundlagen
Trinkwasserverordnung (TrinkwV)
Kontakt
Herr Mario Maurer ► 0671 803-1745 / E-Mail senden (mario.maurer@kreis-badkreuznach.de)