Trink- und Badewasserüberwachung

Die Überwachungsaufgaben sind in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) unter Abschnitt 13 §§ 54-60 definiert. Das Gesundheitsamt hat die gesetzliche Pflicht, Wassergewinnungs- und Wasserversorgungsanlagen regelmäßig zu überwachen.

► Regelmäßige Überprüfung der Wasserversorger auf Einhaltung der gesetzli.Vorgaben und technischen Regeln

► Regelmäßige Begehungen und Kontrollen der Bauwerke (Wasserwerke, Pumpwerke, Wasserbehälter und Verteilungsnetze)

► Wasserprobenanalyse und Bewertung

► Beratung der Wasserversorger und Verbraucher in Belangen der Trinkwasserhygiene


Rechtsgrundlagen

Trinkwasserverordnung (TrinkwV)


Kontakt

Herr Mario Maurer ► 0671 803-1745 / E-Mail senden (mario.maurer@kreis-badkreuznach.de)