Trink- und Badewasserüberwachung
Die Überwachungsaufgaben sind in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) unter Abschnitt 13 §§ 54-60 definiert. Das Gesundheitsamt hat die gesetzliche Pflicht, Wassergewinnungs- und Wasserversorgungsanlagen regelmäßig zu überwachen.
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Aufgaben:
► Regelmäßige Überprüfung der Wasserversorger auf Einhaltung
der gesetzli.Vorgaben und technischen Regeln
► Regelmäßige Begehungen und Kontrollen der Bauwerke
(Wasserwerke, Pumpwerke, Wasserbehälter und Verteilungsnetze)
► Wasserprobenanalyse und Bewertung
► Beratung der Wasserversorger und Verbraucher in Belangen der Trinkwasserhygiene
Trinkwasseruntersuchungsstellen:
Liste mit Sitz in Rheinland-Pfalz
Rechtsgrundlagen
► Infektionsschutzgesetz - IfSG § 37
► Trinkwasserverordnung (TrinkwV)
Kontakt
- Mario Maurer ☏ 0671 803-1745 / ✉ mario.maurer@kreis-badkreuznach.de
- Silke Hey ☏ 0671 803-1741 / ✉ silke.hey@kreis-badkreuznach.de
Informationen
► Mekblatt über Legionellose und Pontiac-Fieber (Gesundheitsamt Bad Kreuznach)
► Empfehlungen für die Durchführung einer Gefährdungsanalyse (Umweltbundesamt)
► Trinkwasser aus dem Hahn (Umweltbundesamt)