Trink- und Badewasserüberwachung

Die Überwachungsaufgaben sind in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) unter Abschnitt 13 §§ 54-60 definiert. Das Gesundheitsamt hat die gesetzliche Pflicht, Wassergewinnungs- und Wasserversorgungsanlagen regelmäßig zu überwachen.

(Bildquelle: pixabay - faucet-3240211_1280.jpg)

Aufgaben:
► Regelmäßige Überprüfung der Wasserversorger auf Einhaltung
     der gesetzli.Vorgaben und technischen Regeln
► Regelmäßige Begehungen und Kontrollen der Bauwerke
     (Wasserwerke, Pumpwerke, Wasserbehälter und Verteilungsnetze)
► Wasserprobenanalyse und Bewertung
► Beratung der Wasserversorger und Verbraucher in Belangen der Trinkwasserhygiene

Trinkwasseruntersuchungsstellen:
Liste mit Sitz in Rheinland-Pfalz


Rechtsgrundlagen

► Infektionsschutzgesetz - IfSG § 37 
► Trinkwasserverordnung (TrinkwV)


Kontakt


Informationen

► Mekblatt über  Legionellose und Pontiac-Fieber (Gesundheitsamt Bad Kreuznach)
► Empfehlungen für die Durchführung einer Gefährdungsanalyse (Umweltbundesamt)
► Trinkwasser aus dem Hahn (Umweltbundesamt)