Trink- und Badewasserüberwachung
Die Überwachungsaufgaben sind in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) unter Abschnitt 13 §§ 54-60 definiert. Das Gesundheitsamt hat die gesetzliche Pflicht, Wassergewinnungs- und Wasserversorgungsanlagen regelmäßig zu überwachen.
- Regelmäßige Überprüfung der Wasserversorger auf Einhaltung der gesetzli.Vorgaben und technischen Regeln
- Regelmäßige Begehungen und Kontrollen der Bauwerke (Wasserwerke, Pumpwerke, Wasserbehälter und Verteilungsnetze)
- Wasserprobenanalyse und Bewertung
- Beratung der Wasserversorger und Verbraucher in Belangen der Trinkwasserhygiene
Liste der Trinkwasseruntersuchungsstellen
Nach § 39 Abs. 4 TrinkwV 2023 mit Sitz in Rheinland-Pfalz
Rechtsgrundlagen
► Infektionsschutzgesetz - IfSG § 37
► Trinkwasserverordnung (TrinkwV)
Legionellen
► Mekblatt über Legionellose und Pontiac-Fieber (Gesundheitsamt Bad Kreuznach)
► Empfehlungen für die Durchführung einer Gefährdungsanalyse (Umweltbundesamt)
► Trinkwasser aus dem Hahn (Umweltbundesamt)
Kontakt
Mario Maurer ► Telefon: 0671 803-1745 / E-Mail: mario.maurer@kreis-badkreuznach.de
Silke Hey ► Telefon: 0671 803-1741 / E-Mail: silke.hey@kreis-badkreuznach.de