Hygieneüberwachung in Gesundheitseinrichtungen

Krankenhäuser / Reha-Kliniken / Alten- und Pflegeheime / Arztpraxen / Praxen humanmedizinischer Heilberufe / ambulant betreuende Gesundheitseinrichtungen

Das Gesundheitsamt nimmt Beratungs- und Überwachungsaufgaben sowie Kontrollpflichten in medizinischen Einrichtungen wahr. Auch bau- und infektionshygienische Beurteilungen sowie die Bearbeitung von Beschwerden gehören zu unserem Aufgabenbereich.

Bei Einrichtungen, die gemäß Infektionsschutzgesetz der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt unterliegen, werden routinemäßige oder anlassbezogene Begehungen durchgeführt. Dabei wird die Umsetzung der rechtlichen Vorgaben überprüft.

Das Gesundheitsamt ist aber nicht nur für Kontrollen zuständig. Ebenso wichtig ist die Beratung von Bürgerinnen und Bürger des Kreises und von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus Arztpraxen, Pflege- oder Behandlungseinrichtungen.

Ziel der hygienischen Beratung und Überwachung durch das Gesundheitsamt ist insbesondere die Vermeidung oder Verringerung von gesundheitlichen Gefahren in der Bevölkerung in Krankenhäusern, Rehabilitationskliniken, Alten- und Pflegeheimen, Arzt- und Zahnarztpraxen, Praxen anderer humanmedizinischer Heilberufe sowie sonstigen stationären und ambulant betreuenden Gesundheitseinrichtungen.

Rechtsgrundlage Infektionsschutzgesetz (IfSG)


Ansprechpartnerin

Jana-Marie Weis  ► Telefon: 0671 803-1743  /  E-Mail: Jana-Marie.Weis@kreis-badkreuznach.de


Informationen

RKI Krankenhaushygiene
Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene
RKI Infektionsprävention in Heimen und Pflegeeinrichtungen
Informationen zu Hygieneplänen für Arztpraxen der Kassenärztlichen Vereinigung
RKI Liste der aktuell gültigen KRINKO-Empfehlungen