Hygieneüberwachung in Gesundheitseinrichtungen

► Krankenhäuser / Reha-Kliniken / Alten- und Pflegeheime
► Arztpraxen / Praxen humanmedizinischer Heilberufe
► ambulant betreuende Gesundheitseinrichtungen

(Bildquelle: pexels.com / pexels-ivan-samkov-9628808)

Aufgabenbereich:
► Beratungs- und Überwachungsaufgaben sowie Kontrollpflichten in medizinischen Einrichtungen
► Bau- und infektionshygienische Beurteilungen sowie die Bearbeitung von Beschwerden

Bei Einrichtungen, die gemäß Infektionsschutzgesetz der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt unterliegen, werden routinemäßige oder anlassbezogene Begehungen durchgeführt. Dabei wird die Umsetzung der rechtlichen Vorgaben überprüft.

Das Gesundheitsamt ist zuständig für die Beratung von Bürger:innen aus dem Landkreis Bad Kreuznach sowie  Mitarbeiter:innen aus Arztpraxen, Pflege- oder Behandlungseinrichtungen.

Ziel der hygienischen Beratung und Überwachung ist insbesondere die Vermeidung oder Verringerung von gesundheitlichen Gefahren in der Bevölkerung in Krankenhäusern, Rehabilitationskliniken, Alten- und Pflegeheimen, Arzt- und Zahnarztpraxen, Praxen anderer humanmedizinischer Heilberufe sowie sonstigen stationären und ambulant betreuenden Gesundheitseinrichtungen.

Rechtsgrundlage: Infektionsschutzgesetz (IfSG)


Ansprechpartnerin

Jana-Marie Weis  ☏ 0671 803-1743  /  ✉ Jana-Marie.Weis@kreis-badkreuznach.de


Informationen

RKI Krankenhaushygiene
Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene
RKI Infektionsprävention in Heimen und Pflegeeinrichtungen
Informationen zu Hygieneplänen für Arztpraxen der Kassenärztlichen Vereinigung
RKI Liste der aktuell gültigen KRINKO-Empfehlungen