Infektionsschutz

Das Gesundheitsamt hat die Aufgabe, die Bevölkerung vor der Ausbreitung von Infektionskrankheiten zu schützen und zum Thema Infektionsschutz zu beraten. Ziel ist es übertragbaren Krankheiten vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und die Weiterverbreitung zu verhindert bzw. zu reduzieren.

(Bild-Quelle: pixabay - covid-19-pandemie-coronavirus-5053095)

Bestimmte Krankheiten sind gem. Infektionsschutzgesetz (IfSG) meldepflichtig.
Nach der Meldung nimmt das Gesundheitsamt die Ermittlungen auf, um Ursachen festzustellen, Ausbrüche zu verhindern und Folgeerkrankungen zu vermeiden.

Rechtsgrundlage: Infektionsschutzgesetz (IfSG)


Kontakt

☏ 0671 803-1709  (Zentrale) • Fax 0671 803-1750 
 gesundheitsamt@kreis-badkreuznach.de


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