Infektionsschutz
Das Gesundheitsamt hat die Aufgabe, Menschen vor ansteckenden Krankheiten zu schützen und zu beraten.
ZIEL:
• Krankheiten verhindern
• Kranke Menschen schnell finden
• Ausbreitung von Viren stoppen
(Bild-Quelle: pixabay - covid-19-pandemie-coronavirus-5053095)
Bestimmte Krankheiten sind meldepflichtig.
In dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) stehen dazu wichtiige Regeln .
Nach der Meldung nimmt das Gesundheitsamt die Ermittlungen auf, um Ursachen festzustellen, Ausbrüche zu verhindern und Folgeerkrankungen zu vermeiden.
► Rechtsgrundlage: Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Kontakt
☏ 0671 803-1709 (Zentrale) • Fax 0671 803-1750
✉ gesundheitsamt@kreis-badkreuznach.de
Meldeformulare
- Meldepflichtige Krankheit gemäß § 6 IfSG
- Meldepflichtige Krankheiten in Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 34 IfSG
Informationen
- Schutz vor Infektionskrankheiten (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung / 2024)
- Erregersteckbriefe (BlÖG)
- Infektionserkrankungen (BlÖG)