Infektionsschutz

Das Gesundheitsamt hat die Aufgabe, Menschen vor ansteckenden Krankheiten zu schützen und zu beraten.

ZIEL:
• Krankheiten verhindern
• Kranke Menschen schnell finden
• Ausbreitung von Viren stoppen

(Bild-Quelle: pixabay - covid-19-pandemie-coronavirus-5053095)

Bestimmte Krankheiten sind meldepflichtig. 
In dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) stehen dazu wichtiige Regeln .
Nach der Meldung nimmt das Gesundheitsamt die Ermittlungen auf, um Ursachen festzustellen, Ausbrüche zu verhindern und Folgeerkrankungen zu vermeiden.

Rechtsgrundlage: Infektionsschutzgesetz (IfSG)


Kontakt

☏ 0671 803-1709  (Zentrale) • Fax 0671 803-1750 
 gesundheitsamt@kreis-badkreuznach.de


Meldeformulare


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