Hygieneüberwachung in Schönheitseinrichtungen
► Kosmetik- und Fußpflegeeinrichtungen
► Piercingstudio
► Tattoostudio
(Bildquelle: pixabay - reception-5078879_1280)
Piercing-, Tattoo-, Kosmetik und Fußpflegeeinrichtungen sind verpflichtet, einen Hygieneplan zu erstellen, der spezifische Maßnahmen und Abläufe zur Vermeidung von Infektionen festlegt. Diese Pläne müssen den aktuellen Landesverordnungen entsprechen und regelmäßig aktualisiert werden.
Die Überwachung der Hygienevorschriften erfolgt durch das Gesundheitsamt. Durch diese Maßnahmen sollen potenzielle Gesundheitsrisiken für Kunden und Mitarbeiter minimiert werden.
► Rechtsgrundlage Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Ansprechpartnerin
Gabriele Fox ☏ 0671 803-1747 / ✉ gabriele.fox@kreis-badkreuznach.de
Informationen
Für die Erstellung eines Hygieneplanes enthält das Gesetz keine Vorgaben, sondern überlässt dies weitgehend dem Ermessen der jeweiligen Einrichtung. Der vorliegende Rahmen-Hygieneplan soll hierbei Unterstützung geben.
► "Rahmenhygnieneplan "Kosmetik-Fusspflege-Tattoo" (Länderarbeitskreis April 2007)