Gesundheitsberatung ProstSchG § 10
Alle, die eine sexuelle Dienstleistung gegen ein Entgelt anbieten, müssen eine gesundheitliche Beratung nach § 10 ProstSchG vorweisen. Eine Bescheinigung wird nach eingehender Beratung durch das Gesundheitsamt ausgestellt. Diese Beratung muss vor der erstmaligen Anmeldung der Tätigkeit wahrgenommen werden.
Rechtsgrundlagen
Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
Kontakt
Frau Suna Christ ► 0671 803-1712 / E-Mail senden (suna.christ@kreis-badkreuznach.de)
Gesundheitliche Beratung
Die Beratung findet nur nach vorheriger Terminvereinbarung statt und dauert maximal 20 Minuten. Sie findet in deutscher Sprache statt. Für Bürgerinnen und Bürger ohne ausreichende Sprachkenntnisse kann auf Wunsch ein Dolmetscher hinzugezogen werden. Termine werden per E-Mail oder telefonisch vergeben.
► Notwendige Unterlagen
Ausweispapiere oder Reisepass, ggf. Aufenthaltstitel im Sinne des Aufenthaltgesetzes (AufenthG)
Bescheinigung & Gebühren
Nach der Beratung erhalten Sie eine Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung. Diese ist für die Anmeldung der Tätigkeit erforderlich und muss bei Ausübung der Tätigkeit mitgeführt werden.
Die Gebühren betragen 60,00 Euro / auf Wunsch Alias-Bescheinigungen zusätzlich 15,00 Euro
(Zahlung bar oder mit EC-Karte)
Links
► Informationen über die Anmeldung einer Prostitutionstätigkeit (BmFSFJ)