Lebensmittelbelehrung-Gebührenbefreiung
Die Voraussetzungen einer Gebührenbefreiung richten sich nach der laufenden Nr. 3.1.7 der Landesverordnung über die Gebühren der Gesundheitsverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis).
Danach sind Personen die an einer Belehrung teilnehmen u.a. gebührenbefreit, wenn sie:
- ein Praktikum zur Berufsfindung in einem Lebensmittelbetrieb
- ein FSJ, BFD, freiwilliges ökologisches Jahr
- eine Berufsausbildung ableisten oder
- zur freiwilligen Hilfeleistungen an Krankenanstalten beschäftigt werden sollen.
► Sollte einer der genannten Punkte auf Sie zutreffen, übermitteln Sie uns bitte
vor Ihrer Anmeldung zur Online-Belehrung den Nachweis zur Gebührenbefreiung
per E-Mail an gesundheitsamt@kreis-badkreuznach.de
► Nach positiver Prüfung der vorliegenden Kriterien erhalten Sie weitere Informationen
Sofern Sie sich bereits für die Online-Belehrung angemeldet und die Gebühr i.H.v. 30 € entrichtet haben, bevor eine Prüfung durch das Gesundheitsamt erfolgt ist, ist eine Rückerstattung der Gebühr nicht möglich.
