Online-Belehrung nach § 43 IfSG


Belehrungen im Lebensmittelbereich nach § 43 Abs.1 Nr.1 IfSG (Infektionsschutzgesetz) werden im Landkreis Bad Kreuznach seid dem 15.10.2025 online angeboten.

► Wie funktioniert die Lebensmittelbelehrung online?