Anmeldung einer Medizinischen Praxis

Viele Fachkräfte des Gesundheitswesens wie z.B. bei der Ergotherapie, Physiotherapie, Logopädie und Podologie etc. entscheiden sich für eine eigene Praxis. Wenn Sie als Ärztin oder als Arzt arbeiten möchten, müssen Sie zunächst selbst zugelassen werden. Das erfolgt durch die kassenärztliche Vereinigung.

Für alle Berufsgruppen im Gesundheitswesen gilt:
Wenn Sie Ihren Beruf selbstständig ausüben möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Gesundheitsbehörde anmelden. Auch zukünftig müssen Sie alle Änderungen zu Ihrer Praxis zeitnah bekannt geben.


Rechtsgrundlage

Heilberufsgesetz (HeilBG)
§ 630a ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Landesgesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGdG)


Kontakt

Tel. 0671 803-1709  (Zentrale)
E-Mail senden  (Gesundheitsam@kreis-badkreuznach.de)


Erforderliche Unterlagen & Fristen

Erforderliche Unterlagen

► Persönlichen Daten, wie Name, Anschrift etc.
► Staatsexamen, Berufserlaubnis, Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
► verliehene akademische Grade und Titel
► Personalausweis oder Reisepass
► Fomular (Anmeldung der Berufstätigkeit nach § 14 ÖGdG)   - Download  HIER

Fristen
Die Anmeldung müssen Sie innerhalb eines Monats vornehmen. Änderungen sind ebenfalls innerhalb eines Monats anzuzeigen.


Informationen

In der Regel erfolgt die Ausübung der Tätigkeit in einem Gesundheitsberuf freiberuflich. Eine Praxis bedeutet aber gleichzeitig auch eine Existenzgründung. Daher sollten Sie beachten, dass unter bestimmten Voraussetzungen eine Gewerbeanmeldung erforderlich sein könnte.

Bitte informieren Sie sich daher bei Ihrer zuständigen unteren Verwaltungsbehörde (Ordnungsamt Ihrer jeweiligen Stadt- oder Kreisverwaltung), die sich nach Ihrem 1. Wohnsitz in Rheinland-Pfalz richtet.