Reisen mit Betäubungsmittel
Die Mitnahme von speziellen Medikamenten (z.B. Betäubungsmittel oder Medikamente zur Behandlung von Hyperaktivitätsstörung) auf Reisen in Schengen Länder unterliegen einer speziellen Regelung.
Länder des Schengener Abkommens (Stand 08/2023)
Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn
Um die Medikamente in einer Dosierung für die geplante Reise in die oben aufgeführten Länder mitführen zu dürfen, ist vorab das Ausfüllen eines speziellen Formulars notwendig.
► Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmittel / Schengener Raum
► Weitere Informationen (Bundesinstitut für Arzneimittel)