Reisen mit Betäubungsmittel
Die Mitnahme von speziellen Medikamenten (z. B. Betäubungsmittel wie beispielsweise Schmerzmittel oder aber auch Medikamente zur Behandlung von Hyperaktivitätsstörung) auf Reisen in Schengen Länder unterliegen einer speziellen Regelung.
Um die Medikamente in einer Dosierung für die geplante Reise mitführen zu dürfen, ist vorab das Ausfüllen eines speziellen Formulars notwendig.
- Weitere Informationen (Bundesinstitut für Arzneimittel)
- Formular (Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln)