Amtsärztliches Attest im Beamtenrecht
Die Einstellung von Beamtinnen und Beamten sowie die Verbeamtung von Angestellten sind an bestimmte Voraussetzungen hinsichtlich der gesundheitlichen Eignung geknüpft.
Amtsärztliches Attest im Sozialrecht und Arbeitsrecht
Im Rahmen der Beantragung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben kann es erforderlich sein, dass die betreffende Person durch ein amtsärztliches Attest ihre gesundheitliche Eignung für den angestrebten Arbeitsmarkt nachweist. Ähnliches gilt bei der Inanspruchnahme von Leistungen zur Rehabilitation.
Amtsärztliches Attest im Bildungswesen
Z.B. wenn Schüler/innen aufgrund gesundheitlicher Probleme eine bestimmte Schulform oder einen bestimmten Bildungsgang nicht besuchen können.