Verfahrenslotse
Beratung und Unterstützung für junge Menschen mit (drohender) Behinderung
Wer kann sich an den Verfahrenslotsen wenden?
Junge Menschen bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres, die wegen einer (drohenden) Behinderung eine Leistung der Eingliederungshilfe bekommen möchten, sowie deren Mütter und Väter oder Personensorge- und Erziehungsberechtigte.
Wobei hilft der Verfahrenslotse?
- Beratung, inwieweit Ansprüche auf Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen in Betracht kommen
- Unterstützung bei der Beantragung von Eingliederungshilfe
- Aufzeigen, wo Eingliederungshilfe beantragt werden kann und ggf. Begleitung zu Terminen bei den Ämtern und öffentlichen Stellen
- Unterstützung bei der Wahrnehmung von Eingliederungshilfeleistungen (z.B. Kita, Schule, Ausbildung, Beruf)
- Hilfe und Hinwirken bei der Inanspruchnahme von Rechten im Zusammenhang mit Eingliederungshilfeleistungen
- Vermittlung weiterer Unterstützungsangebote in Verbindung mit Leistungen zur Teilhabe
Wobei hilft der Verfahrenslotse nicht?
- Juristische Beratung
- Entscheidung ob Sie ein Hilfe bekommen
Wie erfolgt das Angebot?
- vertraulich
- kostenfrei
- freiwillig
- unabhängig von anderen Stellen
- unterliegt der Schweigepflicht
- flexibel
Ihre Verfahrenslotsin
Frau Kathrin Klein