Ferienzeit

Der Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung gilt nicht nur während der Schulzeit. Auch in den Ferienzeiten haben ab den Herbstferien 2026 alle Kinder, die die erste Klasse besuchen einen Anspruch auf ein Betreuungsangebot während der Ferienzeit. Mindestens 8 Wochen Ferienzeit müssen im Jahr abgedeckt werden.

Aktuell berät die Kreisverwaltung in intensiver Zusammenarbeit mit den freien Trägern der Jugendhilfe sowie Vereinen und Verbänden wie eine optimale Umsetzung aussehen kann, damit die Betreuungsangebote den Kindern auch Freude bereiten.

Bis es soweit ist, sind im Familiennetzwerk des Landkreises bereits aktuelle Freizeitangebote in den Ferienzeiten aufgelistet.