Basismittel


Der Bund gewährt den Ländern in Form der sogenannten "Basismittel" Finanzhilfen in Höhe von 2,75 Mrd. Euro für den qualitativen und quantitativen investiven Ausbau von ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangeboten für Kinder im Grundschulalter. Auf Rheinland-Pfalz entfallen daraus Mittel in Höhe von rund 132,5 Mio. Euro. Reste aus dem vorherigen Investitionsprogramm der "Beschleunigungsmittel", die bis Ende 2022 nicht von den Ländern abgerufen wurden, fließen den Basismitteln zu und wurden auf die Länder verteilt. Basismittel eines Landes, die bis 31. Dezember 2026 nicht bewilligt wurden, werden unter den Ländern umverteilt, die ihre zur Verfügung gestellten Basismittel vollumfänglich bewilligt haben.

 

Für den Landkreis Bad Kreuznach stehen insgesamt 3,41 Mio Euro zur Verfügung. Förderfähig sind Maßnahmen, die ab Inkrafttreten des Gesetzes (12. Oktober 2021) begonnen und bis zum 31. Dezember 2027 abgeschlossen sind. Alle geförderten Maßnahmen sind bis zum 31. März 2028 abzurechnen. Die Förderquote beträgt höchstens 70 %.

Aktueller Sachstand im schnellen Überblick

Zur Umsetzung des GaFöGs wurden den Verbandsgemeinden im Landkreis Bad Kreuznach Budgets zugeordnet, deren Höhe sich anhand der jeweiligen Anzahl der Grundschulkinder bemisst. In einem Maßnahmenkatalog wurden dann in Zusammenarbeit mit den Verbandsgemeindeverwaltungen geplante Baumaßnahmen bzw. Ausstattungen, die den Ganztagsbetrieb ab 2026 sicherstellen sollen, zusammengetragen.

Am 31. Juli 2024 wurde der Katalog an das Landesministerium und die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) zur abschließenden Prüfung geschickt.

Am 21. August 2024 erhielt die Kreisverwaltung eine Nachricht, dass die meisten der geplanten Projekte und Maßnahmen bereits grundsätzlich förderfähig seien. Die Verbandsgemeindeverwaltungen wurden entsprechend informiert. Als Schulträger der Grundschulen können die VGs nun einen entsprechenden Förderantrag auf Grundlage des Maßnahmenkatalogs stellen, der bis zum 30.06.2025 bei der ADD Koblenz (vgl. Nr. 7 Förderrichtlinie Basismittel) eingereicht werden muss.

 

Weitere Informationen

 

Fragen von Jugendämtern und Trägern können an folgende Ansprechpersonen des Bildungsministeriums Rheinland-Pfalz gerichtet werden:

 


Ansprechpersonen in der Kreisverwaltung: