GaFög - Ganztagsförderungsgesetz


Mit dem "Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter" (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) hat der Bundesgesetzgeber einen Rechtsanspruch auf eine ganztägige Förderung im Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) verankert. Das Gesetz ist am 12. Oktober 2021 in Kraft getreten und kann hier eingesehen werden.

 

Mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter soll eine Betreuungslücke geschlossen werden, die nach der Kita für viele Familien entsteht, sobald die Kinder eingeschult werden. Der Rechtsanspruch gilt ab dem Schuljahr 2026/2027 während der Schulzeit sowie im Großteil der Ferien für alle Kinder, die die erste Klasse besuchen. Er erweitert sich in den Folgejahren um je eine Klassenstufe, so dass ab dem 01.09.2029 alle Schulkinder bis zum Beginn der fünften Klasse ein Recht auf Ganztagsbetreuung haben.

 

Durch die Verankerung im SGB VIII liegt der Rechtsanspruch im Landkreis Bad Kreuznach beim Kreisjugendamt als örtlichen Träger der Jugendhilfe. Schulträger der Grundschulen sind die Verbandsgemeinden, weswegen eine enge Zusammenarbeit zwischen Kreis und VG erforderlich ist.

 

Flyer Ganztagsförderungsgesetz im Landkreis Bad Kreuznach (PDF-Datei 1016 KB)



Weitere Informationen

Viele Informationen finden Sie übersichtlich auf der FAQ-Seite (häufig gestellte Fragen zum GaFöG) des Landes.

 

Ansprechpersonen in der Kreisverwaltung: