Rheinland-Pfalz hat auf Grundlage des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG) eine landesrechtliche Schließzeitenregelung getroffen. Diese wurde am 27. Mai 2026 im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht und ist am 28. Mai 2026 in Kraft getreten.

Betreuungseinrichtungen können demnach während der Schulferien für bis zu vier Wochen im Jahr schließen. Die genaue Lage der Schließzeiten wird vor Ort festgelegt. An allen übrigen Tagen bleibt der gesetzliche Anspruch auf Ganztagsbetreuung bestehen.

 

Informationen zu den Schließzeiten für das Schuljahr 2026/2027:

  1. Herbstferien: Schließzeit von 12.10.20.26-16.10.2026