Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG)
Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder
Mit dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) wurde 2021 ein gesetzlicher Anspruch auf ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter eingeführt. Er schließt die Betreuungslücke, die für viele Familien nach der Kita mit der Einschulung entsteht, und ist im SGB VIII (§ 24 Abs. 4) verankert.
Stufenweise Einführung
Der Anspruch gilt ab dem Schuljahr 2026/27 zunächst für Erstklässlerinnen und Erstklässler und wird jährlich um eine Klassenstufe erweitert – bis er ab 2029/30 alle Kinder der Klassen 1 bis 4 umfasst.
Was ist abgedeckt?
- 8 Stunden Betreuung täglich, an allen 5 Werktagen
- Die Unterrichtszeit wird angerechnet
- Angebote in Horten oder Ganztagsgrundschulen erfüllen den Anspruch
- Der Anspruch gilt auch in den Schulferien – Länder können jedoch Schließzeiten von bis zu 4 Wochen pro Jahr regeln
Freiwillig, nicht verpflichtend
Der Rechtsanspruch ist kein Zwang. Die Entscheidung, ob und in welchem Umfang ein Angebot genutzt wird, liegt allein bei den Familien.
Bei Fragen steht Ihnen das Kreisjugendamt Bad Kreuznach gerne zur Verfügung.
Ihre Ansprechpartnerin:
Frau Helin Özdemir
Tel.: 0671 803-1541
Fax: 0671 803-2541
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