Leistungsberechnung


Bedarfe im Rahmen der Leistungsberechnung

Der zu berücksichtigende Bedarf kann sich aus folgenden Leistungen zusammensetzen:

Regelsatz (für Aufwendungen des alltäglichen Lebens (Ernährung, Kleidung, Bildung ...)
Mehrbedarf (für kostenaufwändige Ernährung & Merkzeichen „G“ Schwerbehindertenausweis)
Kosten der Unterkunft (siehe Bearbeitungshinweise)
Beiträge zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung

Dem Bedarf werden die wirtschaftlichen Verhältnisse entgegen gestellt, woraus sich die Höhe der Leistung ergibt: Bedarf - Einkommen =  Leistung

Neben den laufenden, monatlichen Leistungen kommen noch einmalige Leistungen für Erstausstattungen oder Heizkostenbeihilfen, sowie ergänzende Darlehen in Betracht.