Leistungsberechnung
Bedarfe im Rahmen der Leistungsberechnung
Der zu berücksichtigende Bedarf kann sich aus folgenden Leistungen zusammensetzen:
► Regelsatz (für Aufwendungen des alltäglichen Lebens (Ernährung, Kleidung, Bildung ...)
► Mehrbedarf (für kostenaufwändige Ernährung & Merkzeichen „G“ Schwerbehindertenausweis)
► Kosten der Unterkunft (siehe Bearbeitungshinweise)
► Beiträge zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung
Dem Bedarf werden die wirtschaftlichen Verhältnisse entgegen gestellt, woraus sich die Höhe der Leistung ergibt: Bedarf - Einkommen = Leistung
Neben den laufenden, monatlichen Leistungen kommen noch einmalige Leistungen für Erstausstattungen oder Heizkostenbeihilfen, sowie ergänzende Darlehen in Betracht.