Hilfe in besonderen Lebenslagen
Diese Hilfe wird gewährt für:
► Personen, die in einer besonderen Lebenssituation wie Pflegebedürftigkeit, hohes Alter, Krankheit,
Behinderung oder bei besonderen sozialen Schwierigkeiten Unterstützung benötigen
► Personen, die für ihren Lebensunterhalt noch selbst sorgen können,
aber wegen besonderer Bedarfssituationen auf die Hilfe der Allgemeinheit angewiesen sind
Entscheidend ist allein, dass dem Hilfesuchenden aufgrund seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse die Aufbringung der Mittel nicht zuzumuten ist.