Hilfe in besonderen Lebenslagen

Diese Hilfe wird gewährt für:

► Personen, die in einer besonderen Lebenssituation wie Pflegebedürftigkeit, hohes Alter, Krankheit,
     Behinderung oder bei besonderen sozialen Schwierigkeiten Unterstützung benötigen

► Personen, die für ihren Lebensunterhalt noch selbst sorgen können,
    aber wegen besonderer Bedarfssituationen auf die Hilfe der Allgemeinheit angewiesen sind

Entscheidend ist allein, dass dem Hilfesuchenden aufgrund seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse die Aufbringung der Mittel nicht zuzumuten ist.