Ausbildungsförderung BAföG

Grundsätzlich kann Ausbildungsförderung nach dem BAföG für Schülerinnen und Schüler ab dem 10. Schuljahr gewährt werden. Bei Besuch von allgemeinbildenden Schulen und solchen Schularten, die einen allgemeinbildenden Abschluss vermitteln, ohne eine berufliche Qualifikation vorauszusetzen ist die Bewilligung an weitere Voraussetzungen geknüpft.
Die Ausbildungsförderung für Schüler ist im Gegensatz zur Ausbildungsförderung für Studenten ein reiner Zuschuss. Ein Kreditanteil ist also nicht enthalten.


Antragstellung

Grundsätzlich ist im Bereich des Schüler-BAföG der Wohnort der Eltern für die Zuständigkeit maßgeblich, in einigen Ausnahmefällen ist dies anders geregelt, es empfiehlt sich beim Amt für Ausbildungsförderung nachzufragen. Studenten beantragen die Leistungen direkt bei der Hochschule oder Fachhochschule.

Online-Antragstellung:
► https://www.bafoeg-rlp.de
Sie benötigen dazu ein DE-Mail Konto mit der Möglichkeit der qualifizierten elektronischen Signatur (§ 5 Abs. 5 DE-Mail Gesetz). 

Weitere Informationen:
► http://www.bafög.de