Aufstiegs-BAföG
Aufstiegs BAföG = Unterstützung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
Das AFBG ist ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche Fortbildung in nahezu allen Berufsbereichen, und zwar unabhängig davon, in welcher Form sie durchgeführt wird (Vollzeit, Teilzeit, schulisch oder außerschulisch, Fernlehrgänge).
Leistungen für die Teilnehmer an Fortbildungsmaßnahmen
Teilnehmer an Vollzeitveranstaltungen erhalten vom Staat einen monatlichen Unterhaltsbeitrag zum Lebensunterhalt. Bei der Berechnung des Unterhaltsbeitrages wird Einkommen und Vermögen überprüft.
Sowohl für Vollzeit- als auch für Teilzeitmaßnahmen wird eine Förderung für die Maßnahme- und Prüfungskosten, sowie für die Kosten des Meisterstückes sofern Sie ein solches anfertigen müssen, gewährt. Diese umfasst für alle ab dem 01.08.2016 beginnenden Maßnahmen 40% Zuschuss und 60% Darlehen. Von dem in Anspruch genommenen Darlehen für die Maßnahme- und Prüfungskosten können wiederum 40% erlassen werden, wenn der Teilnehmer die Prüfung besteht.
Antragstellung
Zuständige Behörden sind in der Regel die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung bei den Kreisen und kreisfreien Städten am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Antragstellers.
Teilnehmer an Vollzeitmaßnahmen sollten ihren Antrag wegen des monatlichen Unterhaltsbeitrages möglichst frühzeitig stellen. Der Maßnahmebeitrag muss spätestens bis zum Ende der Maßnahme oder eines Maßnahmeabschnittes beantragt werden.
Online-Antragstellung
mit sicherem Identitätsnachweis (eID) nach § 18 Personalausweisgesetz (nPA)
oder nach § 78 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz (eAT)
► https://secure.formular-system.de/formserver/public/formular/07133/1220
Weitere Informationen:
► https://www.aufstiegs-bafoeg.de/