Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Diese Leistungen erhalten Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können, jedoch ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erbringen können. Mithilfe dieser Leistungen sollen sowohl die Eingliederung in das Arbeitsleben, als auch deren Förderung und Erhalt, gewährleistet werden.
Werkstatt für Menschen mit Behinderung
Hier werden die Menschen mit Behinderung inklusive der Zahlung eines Arbeitsentgelts, einer Sozialversicherung, sowie sonstiger arbeitnehmerähnlicher Rechte (geregelte Arbeitszeit, Urlaubsanspruch) beschäftigt.
Budget für Arbeit
Dabei handelt es sich um einen Lohnkostenzuschuss an den Arbeitgeber zum Ausgleich der behinderungsbedingten Minderleistung der beschäftigten Person. Voraussetzung hierfür ist, dass zwischen dieser und dem Arbeitgeber ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis mit einer tarifvertraglichen Entlohnung (mindestens Mindestlohn) abgeschlossen wurde.
Ansprechpartner/-in
► Frau Lisa Forster ☏ 0671 803-1415 (Fax 0671 803-2415) / ✉ E-Mail senden
► Frau Isabel Liske ☏ 0671 803-1416 (Fax 0671 803-2416) / ✉ E-Mail senden