Gesamtplanverfahren / Teilhabeplanverfahren

Ein wesentlicher Teil im Verfahren der Eingliederungshilfe (Gesamtplanverfahren) ist die  gemeinsam mit der antragstellenden Person durchgeführte Bedarfsermittlung.

Hierbei geht es darum, die eigenen Möglichkeiten und Fähigkeiten, aber auch die Beeinträchtigungen zu erfassen. Es wird so der persönliche Bedarf, die Ziele sowie Art und der Umfang von möglichen Hilfen ermittelt.

Die Bedarfsermittlung wird durch den Sozialdienst der Eingliederungshilfe durchgeführt. 
Sofern weitere Rehabilitationsträger an der Hilfegestaltung mit involviert sind, wird anstelle des Gesamtplanverfahrens ein Teilhabeplanverfahren durchgeführt.

Ziel ist es umfassende, geeignete Hilfen für die antragsstellende Person zu planen.


Weitere Informationen

► Individuelle Gesamt und Teilhabeplanung (Ministerium für Arbeit, Soziales ...)