Leistungen zur Sozialen Teilhabe

Um Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen und zu erleichtern, werden Leistungen zur Sozialen Teilhabe im Rahmen der Eingliederungshilfe erbracht.

► Leistungen für Wohnraum
► Assistenzleistungen
     • Leistungen innerhalb einer besonderen Wohnform
        (Menschen mit Behinderung leben mit anderen in einem Wohnheim und werden dort betreut)
     • Leistungen außerhalb einer besonderen Wohnform
        (Leistungsberechtigte wohnen entweder in einer eigenen Wohnung oder zu Hause und
        erhalten Hilfe im Alltag durch ausgebildete Fachleistungserbringer)
► heilpädagogische Leistungen
► Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie
► Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten
     • Tagesförderstätte (Weiterentwicklung in einem sozialen Umfeld ohne Leistungsdruck)
     • Tagesstätte (Teilhabe erwachsener Menschen am Leben in der Gesellschaft
       durch Unterstützung bei der Tagesstruktur- und Freizeitgestaltung)
► Leistungen zur Förderung der Verständigung
► Leistungen zur Mobilität ( z.B. auf Fahrdienst)
     (für Menschen mit Merkzeichen aG oder H auf deem Schwerbehindertenausweis
     und nicht in der Lage sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus, Bahn oder Taxi) zur fahren)
► Hilfsmittelgewährung zum Ausgleich einer gleichberechtigten Teilhabe am Leben
     in der Gemeinschaft