Betreuung beantragen
Wer kann eine Betreuung beantragen oder anregen?
Wenn jemand erfährt, sei es Angehörige, Nachbarn, Behörden, Pflegekräfte etc., dass eine Person Hilfe benötigt, kann diese Person beim zuständigen Betreuungsgericht eine Betreuung anregen. Dafür reicht ein einfaches Schreiben aus, in dem die Daten der betroffenen Person, die Situation und die vermuteten gesundheitlichen Einschränkungen genannt werden.
Zuständige Betreuungsgerichte / Amtsgerichte
Für die Stadt und Verbandsgemeinde Bad Kreuznach / Verbandsgemeinde Rüdesheim /
Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg
► Amtsgericht Bad Kreuznach 55543 Bad Kreuznach / John-F.-Kennedy-Straße 17 / ☏ 0671 7080
Für die Stadt Kirn und die Verbandsgemeinden Kirner Land und Nahe-Glan:
► Amtsgericht Bad Sobernheim 55566 Bad Sobernheim / Gymnasialstraße 11 / ☏ 06751 9313-50