Beamtenanwärter/in für das dritte Einstiegsamt
Informationen zum Ausbildungsgang
Dauer, Beginn und Voraussetzungen für die Ausbildung
- Dauer: 3 Jahre
- Einstellungsvoraussetzung: Fachhochschulreife, eine andere zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung oder ein gleichwertiger Bildungsstand.
Neben der Bereitschaft zu einem autodidaktischem Lernen, der Identifikation mit dem zu erlernenden Beruf werden als persönliche Voraussetzungen Kommunikationsfähigkeit, souveränes und selbstbewusstes Auftreten sowie sozialverantwortliches Handeln erwartet, um dieses anspruchsvolle Bachelor-Studium erfolgreich zu absolvieren.
Besoldung
- 1. bis 3. Ausbildungsjahr 1.282,21 € (brutto) / ca. 1.230,00 € (netto)
Die Anwärter / innen unterliegen nicht der Sozialversicherungspflicht. Zu den Kosten im Krankheitsfall wird vom Arbeitgeber eine Beihilfe nach der Beihilfeverordnung für Rheinland-Pfalz gewährt.
Wichtig: Zur Abdeckung der verbleibenden Kosten muss sich der Anwärter selbst privat oder gegebenenfalls freiwillig gesetzlich krankenversichern. Diese Aufwendungen sind aus der Nettobesoldung zu bestreiten. Für die Zeiten der Abordnung an die Zentrale Verwaltungsschule (ZVS) nach Mayen wird zusätzlich eine Trennungsgeldentschädigung zur Deckung der finanziellen Mehraufwendungen (Begründung eines eigenen Hausstandes notwendig) gewährt.
Ausbildungsverlauf
Das Studium vermittelt wissenschaftliche Grundlagen und Kompetenzen sowie praxisbezogene Qualifikationen. Es dauert 3 Jahre und ist modular aufgebaut; 21 Monate fachtheoretische Ausbildung an der Hochschule für öffentliche Verwaltung (HöV) in Mayen / Eifel und 15 Monate Praxisanteile in den verschiedensten Fachabteilungen der Kreisverwaltung bzw. eine Gastausbildung bei einer anderen Verwaltung.
Gliederung des Vorbereitungsdienstes
- 1. Einführung in die Verwaltungspraxis 1 Monat
- 2. Einführung in das Fachstudium (HöV) 1/2 Monat
- 3. Fachstudium I (HöV) 7 1/2 Monate
- 4. Verwaltungsspraxis I 5 Monate
- 5. Fachstudium II (HöV) 8 Monate
- 6. Verwaltungspraxis II mit Gastausbildung 5 Monate
- 7. Fachstudium III mit Thesis (HöV) 5 Monate
- 8. Verwaltungsspraxis III und mündl. Verteidigung 4 Monate
Ein Ausbildungsabschnitt wird durch die Fertigung einer Aufsichtsarbeit abgeschlossen, die vom jeweiligen Ausbilder bewertet wird und in die zu erstellende Beurteilung einfließt. Nach jedem sog. Praxismodul (Ziff. 1, 4, 6 und 8) ist die Leistung der Anwärter mit „bestanden” bzw. „nicht bestanden” zu beurteilen; sofern ein Praxismodul als „nicht bestanden” bewertet werden muss, ist die Ausbildung beendet.
Status
Vor Beginn der Ausbildung wird die Ernennungsurkunde zur bzw. zum Kreisinspektoranwärter / in ausgehändigt. Während des Vorbereitungsdienstes befinden sich die Anwärter im Beamtenverhältnis auf Widerruf.
Abschluss
Bachelor of Arts
Weiter- bzw. Fortbildungsmöglichkeiten nach der Ausbildung
- Teilnahme an Lehrgängen, Kursen und Seminaren
Dokumente zum Download
- Infoflyer drittes Einstiegsamt (PDF-Datei)