Bekanntmachungen zu Umweltschutz & Veterinärwesen
Ergebnis der Vorprüfung des Einzelfalles nach § 7 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) gemäß § 5 Abs. 2 UVPG
Vorhaben der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach zur Offenle-gung/Umlegung des Leischbaches, Gewässer III. Ordnung im Bereich der Kanalstraße in der Gemarkung Hochstätten (Pfalz)
Die Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Salinenstr. 47, 55543 Bad Kreuznach gibt als zuständige Genehmigungsbehörde bekannt, dass im Rahmen des derzeit anhängigen wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt wird. Die gemäß § 7 Abs. 2 und Ziffer 13.18.2 der Anlage 1 des UVPG erfolgte Vorprüfung hat ergeben, dass durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Die Screening-Unterlagen sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Landesumweltinformationsgesetzes bei der o. g. Dienststelle, beim Amt für Bauen und Umwelt (Dienstgebäude Salinenstr. 56, 1. OG, Zimmer 110) zugänglich. Gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar.
Bad Kreuznach, 12.04.2018
Kreisverwaltung Bad Kreuznach
Az.: 64/660-3/3
Im Auftrag
Manfred Schäfer
Stellvertretender Amtsleiter
Ergebnis der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls zum Vorhaben der Firma NHB Nahe-Hunsrück Baustoffe GmbH & Co KG zum Ausbau eines Verbindungsweges
Ergebnis der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls nach §§ 3 und 4 des Landesgesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (LUVPG) i.V.m. §§ 5 und 7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Vorhaben der Firma NHB Nahe-Hunsrück Baustoffe GmbH & Co KG, Bahnhofstr. 19, 55606 Kirn, zum Ausbau des Verbindungsweges zwischen dem Tagebau Hellberg und dem Tagebau Benkelberg in der Gemarkung Kirn zur innerbetrieblichen Nutzung für den Schwerlastverkehr.
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Ergebnis der Vorprüfung des Einzelfalles nach § 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) gemäß § 3a Satz 2 Halbsatz 2 UVPG
Vorhaben der Ortsgemeinde Waldböckelheim von Gewässerentwicklungsmaßnahmen am Seibersbach. Gewässer III. Ordnung, 2. Bauabschnitt, in der Gemarkung Waldböckelheim.
Die Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Salinenstr. 47, 55543 Bad Kreuznach gibt als zuständige Genehmigungsbehörde bekannt, dass im Rahmen des derzeit anhängigen wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt wird. Die gemäß § 3c Satz 1 und Ziffer 13.18.1 der Anlage 1 des UVPG i. V. m. § 114 a des Landeswassergesetzes für das Land Rheinland-Pfalz (LWG) erfolgte Vorprüfung hat ergeben, dass durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Die Screening-Unterlagen sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Landesumweltinformationsgesetzes bei der o. g. Dienststelle, beim Amt für Umweltschutz und Veterinärwesen (Dienstgebäude Salinenstr. 56, 1. OG, Zimmer 110) zugänglich.
Gemäß § 3a Satz 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar.
Bad Kreuznach, 21.08.2017
Kreisverwaltung Bad Kreuznach
in Vertretung
Hans-Dirk Nies
1. Kreisbeigeordneter
Umweltverträglichkeitsprüfung
Vorhaben: Herstellung einer Ufersicherung des Gaulsbach, Gewässer III. Ordnung, im Bereich der Fa. Reinert GmbH & Co. KG, in der Gemarkung Monzingen
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Naturschutzrechtliche Allgemeinverfügung
Naturschutzrechtliche Allgemeinverfügung zur Anordnung von Pflegearbeiten in Naturschutzgebieten, geschützten Landschaftsbestandteilen, Naturdenkmalen und weiteren naturschutzwürdigen Flächen (Pauschalschutz nach § 30 BNatSchG bzw. § 15 LNatSchG) vom 18.04.2017.
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Gebühren nach fleisch- und geflügelfleischhygienerechtlichen Vorschriften
- Satzung des Landkreises Bad Kreuznach über die Erhebung von Gebühren nach fleisch- und geflügelfleischhygienerechtlichen Vorschriften vom 24. Juni 2010
Den vollständigen Text können Sie hier herunterladen (PDF-Datei, 86 KB). - 1. Änderungssatzung zur oben stehenden Satzung
Den vollständigen Text können Sie hier herunterladen (PDF-Datei, 37 KB). - 2. Änderungssatzung zur oben stehenden Satzung
Den vollständigen Text können Sie hier herunterladen (PDF-Datei, 58 KB).